Industrielle Filtration: Wie Sie die Steuergutschrift im Rahmen des Übergangsplans 5.0 erhalten

Erfahren Sie, wie man sich durch den Übergangsplan 5.0 für eine Steuergutschrift für industrielle Filtersysteme qualifizieren kann.  Die Zeit ist begrenzt!

Der Transition-5.0-Plan, der mit mehr als 13 Milliarden Euro ausgestattet ist, stellt eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Finanzierung innovativer, hocheffizienter Technologien dar. Zu den förderfähigen Technologien zählen auch industrielle Filtersysteme – vorausgesetzt, sie leisten einen nachweisbaren Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs.

 

Sind die Filtersysteme wirklich förderfähig?

Ja, allerdings nur, wenn die technischen Anforderungen der geltenden Verordnungen erfüllt sind.

Der Plan bezieht sich auf Anhang A des Gesetzes Nr. 232 vom 11. Dezember 2016 (Art. 1, Abs. 9), in dem unter den förderfähigen Investitionsgütern auch folgende aufgeführt sind:

„Filter und Systeme zur Behandlung und Rückgewinnung von Wasser, Luft, Öl, chemischen und organischen Stoffen sowie Staub – ausgestattet mit Systemen zur Überwachung der Filtereffizienz sowie zur Erkennung von Anomalien oder gefährlichen, prozessfremden Substanzen. Diese Systeme müssen in das digitale Werksystem integriert sein und in der Lage sein, Bediener zu warnen und/oder Maschinen und Anlagen automatisch zu stoppen.“

Im heutigen Kontext bildet dieser Industrie-4.0-Ansatz – basierend auf Automatisierung, Sensorik und digitaler Steuerung – jedoch nur die Grundlage.

Um tatsächlich in den Genuss der Förderungen im Rahmen des Plans Transition 5.0 zu kommen, ist ein nachweisbarer und zertifizierter Rückgang des Energieverbrauchs erforderlich – gemessen an den Werten des Jahres vor der Investition.

 

Technische Anforderungen


Um von der Steuergutschrift im Rahmen des Transition-5.0-Plans zu profitieren, müssen die eingesetzten Filtersysteme folgende Anforderungen erfüllen:

  • Kontinuierliche Überwachung von Energieverbrauch und Wirkungsgrad im laufenden Betrieb
  • Vollständige Integration in die digitale Infrastruktur des Unternehmens, einschließlich Echtzeit-Diagnose und automatischer Fehlermeldungen bei Anomalien oder Störungen
  • Nachweislich zertifizierte Reduktion des Energieverbrauchs – wahlweise:
    • mindestens 3 % auf Standortebene (gesamte Produktionsstätte)
    • mindestens 5 % bezogen auf den spezifischen Produktionsprozess

Zusätzlich sind zwei Energieaudits erforderlich: ein ex-ante-Gutachten vor der Investition sowie ein ex-post-Nachweis zur Bestätigung der tatsächlichen Effizienzsteigerung.

 

Zugelassene Filtrationstechnologien


Der erste Schritt eines jeden Projekts ist eine fundierte energetische Analyse. Sie ist entscheidend, um gezielt die effizientesten Komponenten auszuwählen – von Ventilatoren über Motoren bis hin zu Filtersystemen – und somit den maximalen Nutzen aus dem Förderprogramm zu ziehen.

 

Förderfähige Filtrationstechnologien


Zu den Technologien, die im Rahmen von Transition 5.0 förderfähig sind, zählen unter anderem:

  • Filteranlagen mit Metall-, Taschen-, selbstreinigenden Patronen- oder Schlauchelementen
  • Systeme zur Erfassung und Filtration von Rauch und Feinstaub, wie sie in maschinellen und industriellen Prozessen anfallen
  • Aktivkohlefilter zur Behandlung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOCs)
  • Hocheffiziente Komponenten, wie IE5-Motoren, Frequenzumrichter und optimierte Ventilatoren

Alle Systeme müssen auf maximale Energieeffizienz ausgelegt sein und standardmäßig über eine fortschrittliche Automatisierung sowie eine kontinuierliche Leistungsüberwachung verfügen.

 

Wie hoch ist der Wert der Förderung?

Der Anreiz wird in Form einer variablen Steuergutschrift gewährt, die sowohl von der Höhe der erzielten Energieeinsparungen als auch von der getätigten Gesamtinvestition abhängt:

Investition (€)

Energieeinsparung   

Steuergutschrift

Bis zu 2,5 Millionen

3% – 10%

35% – 45%

Von 2,5 bis 10 Millionen

3% – 15%

15% – 25%

Von 10 bis 50 Millionen

3% – 15%

5% – 15%

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Steuergutschrift von bis zu 10.000 € für Ausgaben im Zusammenhang mit Energiezertifizierungen erhalten. Diese Gutschrift ist steuerfrei, d. h. sie wird nicht dem Unternehmensgewinn zugerechnet. Die Inanspruchnahme kann entweder als Einmalbetrag oder in fünf gleichmäßigen Jahresraten erfolgen.

 

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?


Die Steuervergünstigung steht allen Unternehmen mit Sitz in Italien sowie den Betriebsstätten ausländischer Unternehmen offen, unabhängig von:

  • Rechtsform
  • Branche oder Wirtschaftszweig
  • Unternehmensgröße
  • angewendetem Steuersystem zur Ermittlung des Geschäftseinkommens

Es handelt sich um eine branchenübergreifende und inklusive Maßnahme, die Energieeffizienzmaßnahmen in sämtlichen Produktionsumgebungen ermöglicht, ohne sektorale oder strukturelle Beschränkungen.

 

Zeitplan und Fristen

Die offizielle Frist für die Inanspruchnahme der Förderung ist der 31. Dezember 2025.
Bis zu diesem Datum müssen alle Maßnahmen vollständig umgesetzt, installiert und getestet sein.

Als Projektbeginn gilt das Datum der Unterzeichnung des Auftragsvertrags, verbunden mit einer Vorauszahlung von mindestens 20 % des gesamten Investitionsvolumens.

Es ist nur eine Verlängerung möglich – und diese betrifft ausschließlich administrative Abläufe:
Alle erforderlichen Daten müssen spätestens bis zum 28. Februar 2026 auf der GSE-Plattform eingereicht werden.

Zögern Sie nicht zu lange: Die finanziellen Mittel stehen zwar zur Verfügung, aber der Zeitplan für die Antragstellung ist straff und erfordert schnelles Handeln.

 

Bereit, vom Förderprogramm „Transition 5.0“ zu profitieren?

Verpassen Sie nicht die Chance, von attraktiven Förderungen zu profitieren – mit hocheffizienten industriellen Filtrationslösungen, maßgeschneidert auf Ihre Produktionsprozesse.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und ein technisches Angebot, das gezielt auf maximale Effizienz und Investitionsrendite ausgelegt ist.